Förderung und Partner


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Sozialgesetzbuch XII? Oder erhalten Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag? Dann haben Sie eventuell auch einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.

Außerdem arbeiten wir mit Fördervereinen zusammen, die ebenfalls in einigen Fällen für eine Finanzierung des Nachhilfeunterrichtes in Betracht kommen.

Chancen - Leben geben bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche
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