Erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Sozialgesetzbuch XII? Oder erhalten Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag? Dann haben Sie eventuell auch einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Außerdem arbeiten wir mit Fördervereinen zusammen, die ebenfalls in einigen Fällen für eine Finanzierung des Nachhilfeunterrichtes in Betracht kommen.